Kopien außer Haus aufbewahren
Nov 8th, 2009 | By Versicherungsnachrichtenredakteur | Category: Hausratversicherung |Schadenfälle an Hausrat oder Gebäude muss man dem Versicherer im Regelfall unverzüglich mitteilen. Wenn man Kopien seiner Versicherungsunterlagen bei Freunden, Verwandten oder im Bankschließfach hat, kann man beispielsweise nach einem Brandschaden den richtigen Versicherer sofort informieren, auch wenn die Originale der Haftpflicht- oder der Wohngebäudeversicherung zuhause im Schreibtisch lagen und beim Wohnungsbrand zerstört wurden. Ein Bankschließfach ist schon ab rund 25 Euro jährlich zu haben. Zusätzlich sollte man auch eine Liste des Hausrats mit genauen Wertangaben und Quittungskopien der wichtigsten Ausstattungsstücke außerhalb der eigenen vier Wände aufbewahren – so vermeidet man im Ernstfall Auseinandersetzungen mit dem Versicherer über die Höhe des Schadens. Auch eine CD-ROM mit Digitalfotos der versicherten Hauseinrichtung ist schnell gemacht und kann im Schadenfall als Beweis dienen, wenn sie sicher verwahrt wird.
Grundsätzlich bleibt der Versicherungsschutz natürlich erhalten, auch wenn Versicherungsunterlagen etwa durch Diebstahl, Brand oder Wasserschaden verloren gehen oder zerstört werden. Für verlorene Versicherungsscheine kann man sich vom Versicherer Ersatz ausstellen lassen. Dazu die Verlusterklärung der Versicherungsgesellschaft ausfüllen und unterschrieben zurücksenden – das Formular zur Verlusterklärung ist bei fast allen Versicherern auch online erhältlich.
Tags:Dokument, Familienurkunden, Versicherungsscheine, Wohngebäudeversicherung

