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Bau-Rechnungen lang genug aufbewahren

September 18th, 2008

Als Bauherr sollte man Handwerkerrechnungen genau prüfen und unbedingt sorgfältig aufbewahren – das empfiehlt die ARGE Baurecht (Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltsverein). Denn nicht nur als Bauhandwerker, sondern auch als Auftraggeber von Bauleistungen riskiert man ein Bußgeld vom Finanzamt, wenn die Rechnung nicht den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Durch das Gesetz zur Bekämpfung [...]

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