Papiere nicht im Auto aufbewahren
Sep 4th, 2008 | By Versicherungsnachrichtenredakteur | Category: Kfz-Versicherung |Wer Kfz-Schein und Autoschlüssel im Handschuhfach aufbewahrt, handelt grob fahrlässig und bekommt kein Geld vom Kaskoversicherer, wenn der Wagen gestohlen wird. Das zeigt ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Celle (Az. 8 U 62/07). Der Dienstwagen eines Geschäftsführers, ein Audi Avant Quattro, war nachts gestohlen worden. Als er den Diebstahl bei der Polizei meldete, fehlte der [...]
|
