Kein Schmerzensgeld nach Rauswurf aus dem Festzelt
Okt 11th, 2008 | By Versicherungsnachrichtenredakteur | Category: Rechtsschutz |Wer sich trotz mehrmaliger Aufforderung durch das Sicherheitspersonal weigert, ein Bierzelt zu verlassen, darf notfalls auch mit Gewalt vor die Tür gesetzt werden. Wer sich dabei wehrt und verletzt, hat keinen Anspruch auf Schmerzensgeld. Das zeigt eine Entscheidung des Amtsgerichts München (Az. AZ 223 C 16529/07). Fünf Männer besuchten im vergangenen Jahr das Münchner Oktoberfest, [...]
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